Rechtsprechung
   VG Augsburg, 07.10.2011 - Au 7 K 11.30132   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,68718
VG Augsburg, 07.10.2011 - Au 7 K 11.30132 (https://dejure.org/2011,68718)
VG Augsburg, Entscheidung vom 07.10.2011 - Au 7 K 11.30132 (https://dejure.org/2011,68718)
VG Augsburg, Entscheidung vom 07. Oktober 2011 - Au 7 K 11.30132 (https://dejure.org/2011,68718)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,68718) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nigeria; Asylantrag; unglaubwürdiger Sachvortrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Augsburg, 18.01.2010 - Au 7 K 09.30186

    Nigeria; Vorverfolgung nicht glaubhaft gemacht: - Mitglied der Gruppe MEND; keine

    Auszug aus VG Augsburg, 07.10.2011 - Au 7 K 11.30132
    Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs. 1 und 4 AsylVfG in Verbindung mit § 60 Abs. 1 AufenthG setzt voraus, dass dem Kläger in seinem Herkunftsstaat politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, oder, falls der Kläger unter dem Druck bereits bestehender politischer Verfolgung ausgereist ist, eine solche Verfolgung künftig nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann; Es muss sich um eine Verfolgung handeln, die vom Staat bzw. seinen Organen ausgeht oder von ihm jedenfalls gefördert oder geduldet wird (VG Augsburg vom 18.1.2010 - Au 7 K 09.30186).

    Politisch ist die Verfolgung, wenn sie in Anknüpfung an persönliche Merkmale wie z.B. die Rasse, die Volkszugehörigkeit, die politische oder religiöse Einstellung oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe zugefügt wird; beachtlich ist dabei regelmäßig nur eine Gefahr für das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit (VG Augsburg vom 18.1.2010 - Au 7 K 09.30186).

  • VG Augsburg, 25.05.2009 - Au 7 K 09.30052

    Vorverfolgung nicht glaubhaft gemacht: widersprüchliche Angaben, Witwenritual

    Auszug aus VG Augsburg, 07.10.2011 - Au 7 K 11.30132
    Der Kläger hätte aber jederzeit damit rechnen müssen, bei der Einreise nach seinen Personalien befragt zu werden, was ihn oder seinen Begleiter mangels Kenntnis in erhebliche Schwierigkeiten hätte bringen und die Einreise gefährden können (VG Augsburg vom 25.5.2009 - Au 7 K 09.30052).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1998 - 25 A 361/98

    Asylbewerber; Glaubwürdigkeit; Glaubhaftigkeit eines Verfolgungsschicksals;

    Auszug aus VG Augsburg, 07.10.2011 - Au 7 K 11.30132
    Die Glaubwürdigkeit des Klägers wird bereits durch die unwahren Angaben zu seiner Einreise erschüttert (dazu OVG NRW vom 3.12.1998 - 25 A 361/98.A).
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Augsburg, 07.10.2011 - Au 7 K 11.30132
    Erforderlich aber auch ausreichend für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG ist danach, dass sich die vorhandene Erkrankung des Ausländers aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib und Leben führt, d. h. dass eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung alsbald nach der Rückkehr des Ausländers droht (BVerwG vom 17.10.2006 - 1 C 18/05).
  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus VG Augsburg, 07.10.2011 - Au 7 K 11.30132
    Ein solches zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis kann sich auch aus der Krankheit eines Ausländers ergeben, wenn diese sich im Heimatstaat verschlimmert, weil die Behandlungsmöglichkeiten dort unzureichend sind oder wenn die notwendige Behandlung oder Medikation zwar allgemein zur Verfügung steht, dem betroffenen Ausländer individuell jedoch aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht zugänglich ist (BVerwG vom 29.10.2002 - 1 C 1/02 zu § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG a.F.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht